Wer haftet bei einem Transportschaden?Durch den Online-Handel hat der Versandhandel enorm zugenommen. Doch während des Transports können unvorhergesehene Ereignisse auftreten, die zu Schäden an den transportierten Gütern führen können. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Transportschaden haftet. Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel nachgehen und schauen uns dabei auch die Unterschiede zwischen B2B und B2C an.
Transportschaden: Versand zwischen zwei UnternehmenIm Gegensatz zum Verkauf an Privatpersonen, kann ein Unternehmer bei einem entstandenen Transportschaden keinen Ersatz verlangen. Das gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt hat. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in § 447 im BGB. Dort heißt es, dass die Gefahr eines Transportschadens auf den Käufer übergeht, sobald der Händler die Ware an das Versandunternehmen übergeben hat. Gleichzeitig obliegt dem Käufer damit auch die Beweislast, sollte die Vermutung aufkommen, dass das Paket nicht fachgerecht verpackt wurde. Eine sofortige Überprüfung nach Erhalt ist demnach unerlässlich. Um als Verkäufer also auf der sicheren Seite zu sein, sollte jedes Versandstück ordentlich verpackt sein, sodass es aufgrund der Verpackung keinen Schaden während des Transports nehmen kann.
Transportschaden: Versand zum EndverbraucherHandelt es sich beim Käufer um eine Privatperson, ändert sich die Haftungslage erst bei Erhalt der Ware. Für Transportschäden muss demnach der Händler geradestehen. Das gilt auch bei Retouren. Im Falle eines Schadens kann der Kunde zudem wählen, ob er vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückerhalten möchte oder ob er mit einer Ersatzlieferung bzw. einer Reparatur einverstanden ist. Auch wenn das Unternehmen erst einmal für Transportschäden gegenüber seinen Kunden haften muss, kann in manchen Fällen auch das Versandunternehmen in Regress genommen werden. Dies gilt etwa dann, wenn der Schaden nachweislich erst nach Übergabe an den Lieferdienst entstanden ist oder dieser auf dem Versandweg vorsätzlich zugefügt wurde.
Transportschäden bestmöglich vermeidenUm sich erst gar nicht mit der Haftungsfrage auseinandersetzen zu müssen, sollten bereits vor dem Versand wichtige Maßnahmen getroffen werden. In erster Linie sollte daher die passende Verpackung für das jeweilige Versandstück gewählt werden. Die Verpackung sollte stabil und stoßfest sein, um den Inhalt optimal zu schützen. Damit das Transportgut innerhalb der Verpackung nicht verrutscht, empfiehlt es sich Verpackungsmaterial von Rotimshop zu verwenden. Die Auswahl reicht von Schaumstoff über Luftpolsterfolie bis hin zu Wellpappe und Polsterchips. |
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